Köln muss für Pyroshow im Derby über eine halbe Million Euro Geldstrafe zahlen

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Rekordstrafe für den 1. FC Köln. Der DFB-Kontrollausschluss hat den 1. FC Köln zu einer Gelstrafe von 595.000 Euro verurteilt. Davon dürfen die Domstädter 198.000 Euro in eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren.

Verzögerter Anpfiff nach Pyro-Show vor Spielbeginn

Die Geldstrafe bezieht sich auf das Abbrennen von Pyrotechnik beim Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach. Vor und während der Partie zündeten die Fans der Kölner mehrere pyrotechnische Gegenstände. Der Anpfiff verzögerte sich durch die Rauchentwicklung um sechs Minuten.

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Keller kritisiert DFB und Fans

Christian Keller, Geschäftsführer des 1. FC Köln, hält das grundsätzliche Pyro-Verbot im deutschen Fußball für falsch. Es habe keine „hinreichende Wirkung“, da die Fanszenen dies als „Teil der Fußball- und Fankultur“ ansehen. Er kritisierte aber den Pyro-Einsatz beim Spiel gegen die Fohlen, da es die Sicherheit der Zuschauer gefährdete und Auswirkungen auf das sportliche Geschehen hatte.

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Der Strafenkatalog des DFB

Zudem hält Keller das Vorgehen bei der Ermittlung der Höhe der Strafe für nicht zielführend und wünscht sich eine Anpassung des Strafzumessungsleitfaden. Aktuell werden die Strafen nach der Art des Vergehens eines jeden einzelnen pyrotechnischen Gegenstand festgelegt. In der Bundesliga fallen folgende Beträge an:

  • Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen = 1.000 Euro je Gegenstand
  • Abschießen/Werfen von pyrotechnischen Gegenständen = 3.000 Euro je Gegenstand

Die jeweiligen Strafen fallen in der 2. Bundesliga und 3. Liga geringer aus. Unsportliche Botschaften auf Bannern und Transparenten werden nach der Quadratmeterzahl des Banners festgelegt. Bei bis zu drei Quadratmetern fallen 2.000 Euro an, ab drei Quadratmetern kostet ein unsportliches Transparent bereits 8.000 Euro in der Bundesliga.

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Köln will eine Reduzierung der Strafe

Der 1. FC Köln akzeptiert die Strafe daher nicht und setzt sich für eine signifikante Reduzierung der Strafe ein.

Autor: Christian Link

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